Wer als Höriger ein Jahr und ein Tag in der Stadt unentdeckt lebte, ohne vom Grundherrn zurückgefordert zu werden, war persönlich frei.
Deshalb das Sprichwort:
STADTLUFT MACHT FREI, LANDLUFT MACHT EIGEN!!!!!
.... aber nicht immer
Ohne Arbeit hatte man nur eine geringe Lebenschance in der Stadt.Eine ordentliche Arbeit gab es aber nur in den Zünften (Vereinigungen der Handwerker) oder in den Gilden (Vereinigungen der Kaufleute). Um in diese aufgenommen zu werden, musste man Beitrittsgeld bezahlen. Vollmitglied konne man nur als Handwerksmeister oder als Kaufmann werden. Als ungelernter Tagelöhner oder ein noch in Ausbildung befindlicher Lehrling oder auch als fertiger Handwerksgeselle, hatte man nicht das Recht, einen eigenen Hausstand mit Familie zu gründen. Man lebte bei einem Handwerksmeister oder bei einem Kaufmann. Ein volles Bürgerrecht hatte dieser Personenkreis ohnehin nicht. Dieses Bürgerrecht war zunächst nur den reichen Kaufleuten (Patriziern) und später auch den reichen Handwerksmeistern (Zünften) vorbehalten. Viel ehemaligen Landbewohner fristeten als Gesinde oder als Bettler ein armseliges dasein in er Stadt.
und dennoch....
Trotz der sehr eingeschränkten Gleichheit, war die Anziehungskraft der städtischen Freiheit enorm. Viele unfreie Landbewohner versuchten in der Stadt ihr Glück zu machen. Auf dem Land hatten sie als unfrei Geborene keine Chance, in der Stadt zumindest als persönlich nun freie Einwohner eine kleine!
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