Die Stadt wird durch den Stadtherrn verwaltet. Dieser setzte jedoch Burggraf, Vogt und weitere Beamte ein.
Sie sollten die Stadt im Namen des Stadtherrn verwalten. Die Stadtbewohner hatten keine politischen Rechte.
= 11 Jh.
Die Stadtbewohner hatten immer noch kein Wahlrecht, die Patrizier (reiche Einwohner) durften die Ratsherrn wählen. Die Ratsherrn wiederum durften den Bürgermeister aus ihren Reihen wählen.Bürgermeister und Ratsherrn erntschieden über Steuer, Verteidigung, Bolizei, Zoll, Gericht, Markt u.a. Die Stadt durfte sich nach einer Auseinandersetzung mit dem Stadtherrn selbst verwalten.
= 12 Jh.
Die einfachen Stadtbewohner durften immer noch nicht wählen, dafür die Patrizier und die Zunftmitglieder, da die Ämter ehrenamtlich, also ohne Bezahlung ausgeübt wurden, brauchte man ein gewisses Vermögen. Die Patrizier wählten wiederrum die Ratsherren aus ihren Reihen aus. Der Bürgermeister wurden dann wie im 12. Jh. von den Ratsherren gewählt. Die Selbstverwaltung wurde nach den Zunftkämpfen eingeführt.
= 14 Jh.
Die Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung seit dem 11. Jh. war nicht in allen Städten gleich!
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